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Allgemeine Auftragsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin & Dolmetscherin Annalisa Riggio als Auftragnehmerin und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2. Ausfertigung der Leistung, Umfang und Lieferfristen

Die Übersetzung bzw. das Dolmetschen wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung bzw. der Verdolmetschung.

Sofern der Auftraggeber keine entsprechenden Unterlagen oder Anweisungen mitgeliefert hat, werden im Text enthaltene Fachausdrücke in die allgemein übliche und verständliche Ausdrucksform übertragen.

Lieferfristen werden dem Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar abgeschickt wurde, z.B. durch Absendeprotokoll eines Telefaxes. Lieferungen per E-Mail gelten als erfolgt, wenn sie von der Auftragnehmerin nachweisbar versendet worden sind.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber informiert die Übersetzerin und Dolmetscherin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Sprachmittlung (z.B. Verwendungszweck, Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, damit sie eventuelle Fehler beseitigen kann.

Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung bzw. für die Sprachmittlung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen oder Abkürzungen des Auftraggebers etc.). Fehler und Verzögerungen, die sich aus mangelnder oder verzögerter Lieferung dieser Informationen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

4. Mängelbeseitigung

Die Auftragnehmerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Sollten die Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wirksam, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist.

5. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Sie haftet nicht für eventuelle Schäden oder Verluste infolge von Computerausfällen, Vireneinwirkung, Übertragungsstörungen beim Versenden per E-Mail oder auf dem Postweg. Die Haftungssumme ist auf 5.000,00 Euro begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen.

6. Geheimhaltung und Datenspeicherung

Die Übersetzerin & Dolmetscherin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Kollegen oder fachkundige Dritte heranzuziehen. In diesem Fall hat die Auftragnehmerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit wie oben verpflichten.

Im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften ist die Auftragnehmerin berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Sie weist darauf hin, dass das Versenden von E-Mails sowie anderer elektronischer Formen keine absolute Geheimhaltung sicherstellt.

7. Vergütung

Die Vergütung ist mit Abnahme der geleisteten Übersetzung bzw. Verdolmetschung fällig.

Die Übersetzerin und Dolmetscherin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Das vereinbarte Honorar versteht sich, sofern gesetzlich notwendig, zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer.

Die Auftragnehmerin kann insb. bei umfangreichen Aufträgen einen Vorschuss verlangen. Sie kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Ausführung ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.

Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Die Übersetzerin und Dolmetscherin behält sich ihr Urheberrecht vor. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass davon eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von eventuellen Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.

Das Produkt der Dolmetschleistung ist zur sofortigen Anhörung bestimmt. Eine Aufzeichnung ist nur nach vorheriger Zustimmung der Dolmetscherin zulässig. Jede weitere Verwendung oder Publikation bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

9. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Erfüllungsort der Übersetzungen ist Köln. Gerichtsstand: Köln.

10. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

11. Schlussbestimmungen

Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser vorstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die ungültige bzw. unwirksame Bedingung ist vielmehr einvernehmlich in einer Weise zu ergänzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichem Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AAB sind gültig, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.

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